In der Gemeinde Probsteierhagen sind folgende Satzungen und Verordnungen gültig:

  1. Hauptsatzung der Gemeinde Probsteierhagen
  2. Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen
  3. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
  4. Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Probsteierhagen
    Die Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen (Schmutz- und Regenwasser) sowie über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Probsteierhagen vom 24.09.2003 wurde aufgehoben (01.01.2011).Abwasserbeseitigung durch den ZVO ( Zweckverband Ostholstein )
    Am 12.07.2010 hat die Gemeindevertretung die Übertragung der Aufgabe der zentralen Schmutzwasserbeseitigung einschließlich des Satzungsrechtes für das gesamte Gemeindegebiet an den Zweckverband Ostholstein beschlossen. Mit der Aufgabenübertragung gehen alle Rechte und Pflichten in uneingeschränktem Umfang auf den Zweckverband über. Die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung wird nicht übertragen und bleibt Aufgabe der Gemeinde, soweit sie Straßenbaulastträger ist.
    Die Gemeinde hat sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Auflagen der SüVO (Selbstüberwachungsverordnung), der Gemeinde Grenzen bei der Umsetzung in finanzieller Hinsicht aber mittelfristig auch im technischen Bereich aufzeigt. Allein die nach der SüVO erforderlichen Sanierungsmaßnahmen des Kanalnetzes würden eine erhebliche Erhöhung der Abwassergebühren zur Folge haben müssen. Mit dem Anschluss an den ZVO ist die Gemeinde Mitglied in einem leistungsstarken Verband geworden. Zwar ist auch hier eine Gebührenerhöhung nicht ausgeschlossen, doch kann ein so großer Verband wesentlich wirtschaftlicher arbeiten, als eine kleine Gemeinde es allein könnte.
    Im Ablauf wird der Verbraucher die Änderung kaum spüren. Die Abwässer werden weiterhin über die vorhandenen Leitungen abgeführt, das Klärwerk am Petersberg mit den beiden Mitarbeitern Herrn Urban und Herrn Voss wird weiterhin betrieben, jedoch als Bestandteil des ZVO. Die Abwassergebühren werden in Zukunft vom ZVO erhoben. Sie betragen z.Zt. 2,78 € bei einer jährlichen Grundgebühr von 96 € (bisherige Gebühr der Gemeinde 2,55 € bei einer jährlichen Grundgebühr von 120 €). Das ergibt nach der Berechnung der Verwaltung eine geringere Belastung für den Gebührenzahler von 0,43 €/m³.
    Mit dem Beitritt der Gemeinde Probsteierhagen zum Zweckverband Ostholstein hat die Gemeinde eine zukunftsorientierte Entscheidung getroffen, den Bürgern auf Dauer eine wirtschaftliche Abwasserentsorgung zu bieten.
  5. Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummernschilder
  6. Gebührensatzung für Dienstleistungen der öffentlichen Feuerwehr in der Gemeinde Probsteierhagen
    – Satzung zur 2. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Probsteierhagen
  7. Satzung der Gemeinde Probsteierhagen zum Schutze des Baumbestandes
  8. Ordnung des Beirates für Umweltschutz
  9. Benutzungsordnung des Jugendheimes “Hagener Schuppen”
  10. Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ortsmitte
  11. Gestaltungssatzung
  12. Geschäftsordnung
  13. Benutzungsordnung Schloss Hagen
    Änderung Anhang Benutzungsordnung Schloss Hagen
  14. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer
  15. Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung
  16. Ab 01.01.2008 gilt die Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes, die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und deren Benutzung und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasserversorgung.
    Die Satzungstexte sind im Internet unter www.wbv-panker-giekau.de abzurufen.

Die Satzungen und Verordnungen sind bei der Amtsverwaltung des Amtes Probstei in Schönberg zu beziehen.
Die Satzungen und Verordnungen werden jeweils bei Neuerscheinung mit den Ortsnachrichten an die Einwohner der Gemeinde verteilt.

Angaben ohne Gewähr