Aufgaben der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
Die Schleswig-Holsteinische Gemeindeordnung ( GO ) unterscheidet zwischen Gemeinden und Städten.
In den §§ 48 und 49 ( GO ) wird unterschieden zwischen hauptamtlich und ehrenamtlich verwalteten Gemeinden. In den hauptamtlich verwalteten Gemeinden obliegen dem Bürgermeister in erster Linie Verwaltungsbefugnisse. Er ist nicht Mitglied der Gemeindevertretung. In den ehrenamtlich verwalteten Gemeinden wird der Bürgermeister – in der Regel – von der stärksten Fraktion gestellt und ist damit gleichzeitig Vorsitzender der Gemeindevertretung.
Probsteierhagen ist eine ehrenamtlich verwaltete Gemeinde.
Mit weiteren neunzehn Gemeinden hat sich Probsteierhagen zum Amt Probstei mit Sitz in Schönberg zusammengeschlossen. Das Amt nimmt die Verwaltungsaufgaben für die Gemeinde wahr.
Zu den Obliegenheiten des Bürgermeisters gehören neben der Führung der Gemeindevertretung u. a. folgende Aufgaben:
- Entscheidung über Stundungen bis zu einem Betrag von 5000 €
- Verzicht auf Ansprüche, Niederschlagen solcher Ansprüche, Führen von Rechtsstreiten und Abschluss von Vergleichen bis zu einem Betrag von 500 €
- Erwerb von Vermögensgegenständen bis zu einem Betrag von 5000 €
- Veräußerung und Belastung von Gemeindevermögen bis zu einem Betrag von 500 €
- Vergabe von Aufträgen bis zu einem Wert von 5000 €
- Vergabe von Architektur- und Ingenieursleistungen bis zu einem Wert von 5000 €
- die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch
Der Bürgermeister ist Dienstherr der Gemeindemitarbeiter und der freiwilligen Feuerwehr. Kraft Amtes ist der Bürgermeister Mitglied im Amtsausschuss, im Schulverband, im Gewässerunterhaltungsverband und im Kindergartenkuratorium.
Darüber hinaus umfasst die ehrenamtliche Tätigkeit auch das Repräsentieren der Gemeinde bei diversen Veranstaltungen, Jubiläen, besonderen Geburtstagen usw.
Die Ortsvorsteher/Gemeindvorsteher/Bürgermeister der Gemeinde Probsteierhagen in zeitlicher Abfolge:
Ortsvorsteher | ||
1. Heinrich Plagmann | vom 07.08.1875 bis 16.01.1900 | 6 Jahre |
Gemeindevorsteher | ||
2. Claus Wiese | vom 07.08.1875 bis 16.01.1900 | 25 Jahre |
3. Theodor Horst | vom 15.02.1900 bis 26.02.1912 | 12 Jahre |
4. Heinrich Wiese | vom 27.02.1912 bis 20.01.1929 | 17 Jahre |
5. Johannes Stolle | vom 21.01.1929 bis 31.03.1934 | 5 Jahre |
Bürgermeister/in | ||
6. Wilhelm Petersen | vom 01.04.1934 bis 21.10.1943 | 9 Jahre |
7. Bernhard Stoltenberg | vom 22.10.1943 bis 31.05.1945 | 2 Jahre |
8. Herr Kortstock | vom 01.06.1945 bis 31.03.1946 | 10 Monate |
9. Ernst Rohwedder | vom 01.04.1946 bis 31.05.1946 | 2 Monate |
10. Feodor Schneider | vom 01.06.1946 bis 22.09.1946 | 4 Monate |
11. Alwin Martini | vom 23.09.1946 bis 20.10.1950 | 4 Jahre |
12. Heinrich Danker | vom 21.10.1950 bis 10.07.1956 | 6 Jahre |
13. Willi Kloth | vom 11.07.1956 bis 17.04.1974 | 18 Jahre |
14. Konrad Gromke | vom 18.04.1974 bis 22.04.2003 | 29 Jahre |
15. Margrit Lüneburg | vom 23.04.2003 bis 25.06.2013 | 10 Jahre |
16. Klaus-Robert Pfeiffer | vom 26.06.2013 bis 18.06.2018 | 5 Jahre |
17. Angela Maaß | vom 19.06.2018 bis heute |