• 2. Juni 2020
  • 8:00
  • Gemeinde Probsteierhagen

Bekanntmachung des Amtes Probstei: Rattenbekämpfung in den Gemeinden des Amtes Probstei

In der Zeit vom 02.06.2020 bis zum 16.06.2020 ist eine allgemeine Rattenbekämpfung vom Amt Probstei angeordnet worden. Zur Rattenbekämpfung sind die Eigentümer*innen

– der bebauten oder unbebauten Grundstücke, die innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen,

–  der bebauten Grundstücke außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sie Grundstücke, die als Zeltplatz oder Lagerplatz für Lebensmittel, Abfallstoffe oder Kompost genutzt werden,

– der Abwasseranlagen (Kanalisationen und Kläranlagen

– sowie von Wasserfahrzeugen, Wohnschiffen und schwimmenden Geräten

verpflichtet.

Dieselbe Verpflichtung trifft die Personen, welche die tatsächliche Gewalt über die vorstehend bezeichneten Sachen ausüben. Den Verpflichteten bleibt freigestellt, sich eines gewerblichen Schädlingsbekämpfers zu bedienen.

Es dürfen nur Bekämpfungsmittel ausgelegt werden, die vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz oder Veterinärmedizin geprüft sind. Beim Kauf der Bekämpfungsmittel ist darauf zu achten, dass von dem Verkäufer Lieferscheine ausgestellt werden, auf denen das Datum der Abgabe, die Art und die Menge des Bekämpfungsmittels ersichtlich sein müssen. Die zur Rattenbekämpfung Verpflichteten haben diese Lieferscheine den Kontrollkräften auf Verlangen vorzulegen.

Die Bekämpfungsmittel müssen am 02.06.2020 bis spätestens um 10:00 Uhr ausgelegt sein und sind während der Bekämpfungsaktion bei Bedarf zu ergänzen oder zu erneuern. Die Auslegung ist so vorzunehmen, dass insbesondere Kinder und auch Haustiere nicht gefährdet werden. Auf die ausgelegten Bekämpfungsmittel ist deutlich sichtbar hinzuweisen. Innerhalb der Bekämpfungsaktion ist nach toten Ratten zu suchen, die unverzüglich so zu beseitigen sind, dass keine Gefahr mehr von ihnen ausgehen kann.

Nach Abschluss der Bekämpfungsaktion sind Rattenlöcher und die von Ratten genagten Durchtrittsstellen mit geeigneten Mitteln fest zu verschließen. Bauliche Mängel, die den Aufenthalt von Ratten begünstigen oder den Zugang von Ratten in Gebäude erleichtern, sind unverzüglich zu beseitigen. Die ausgelegten Bekämpfungsmittel sind unmittelbar nach Abschluss der Bekämpfungsaktion so zu entfernen, dass keine Gefahr mehr von ihnen ausgehen kann.

Bitte denken Sie daran, dass Essensreste nicht auf den Kompost gehören.

Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung über die allgemeine Rattenbekämpfung können mit Geldbuße geahndet werden.

Die Verpflichtung, auch außerhalb der Rattenbekämpfungsaktion jeden Rattenbefall unverzüglich zu bekämpfen, bleibt hiervon unberührt. Für Rückfragen steht das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 04344-3061416 zur Verfügung.