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Aufgaben der Bürgermeisterin
/ des Bürgermeisters
Die Schleswig-Holsteinische Gemeindeordnung ( GO )
unterscheidet zwischen Gemeinden und Städten.
In den §§ 48 und 49 ( GO ) wird unterschieden zwischen
hauptamtlich und ehrenamtlich verwalteten Gemeinden. In den hauptamtlich
verwalteten Gemeinden obliegen dem Bürgermeister in erster Linie
Verwaltungsbefugnisse. Er ist nicht Mitglied der Gemeindevertretung. In den
ehrenamtlich verwalteten Gemeinden wird der Bürgermeister – in der Regel –
von der stärksten Fraktion gestellt und ist damit gleichzeitig Vorsitzender
der Gemeindevertretung.
Probsteierhagen ist
eine ehrenamtlich verwaltete Gemeinde.
Mit weiteren neunzehn Gemeinden hat sich
Probsteierhagen zum Amt Probstei mit Sitz in Schönberg
zusammengeschlossen. Das Amt nimmt die Verwaltungsaufgaben für die Gemeinde
wahr.
Zu den Obliegenheiten des Bürgermeisters gehören neben
der Führung der Gemeindevertretung u. a. folgende Aufgaben:
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Entscheidung über Stundungen bis zu einem Betrag von 5000 €
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Verzicht auf Ansprüche, Niederschlagen solcher Ansprüche, Führen von
Rechtsstreiten und Abschluss von Vergleichen bis zu einem Betrag von 500 €
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Erwerb von Vermögensgegenständen bis zu einem Betrag von 5000 €
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Veräußerung und Belastung von Gemeindevermögen bis zu einem Betrag
von 500 €
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Vergabe von Aufträgen bis zu einem Wert von 5000 €
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Vergabe von Architektur- und Ingenieursleistungen bis zu einem Wert
von 5000 €
-
die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch
Der Bürgermeister ist Dienstherr der
Gemeindemitarbeiter und der freiwilligen Feuerwehr. Kraft Amtes ist der Bürgermeister Mitglied im
Amtsausschuss, im Schulverband, im Gewässerunterhaltungsverband und im
Kindergartenkuratorium.
Darüber hinaus umfasst die ehrenamtliche Tätigkeit auch
das Repräsentieren der Gemeinde bei diversen Veranstaltungen, Jubiläen,
besonderen Geburtstagen usw.
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