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Finanzamt
Plön
Plön, den 11.04.2012
Bekanntmachung
über die Offenlegung der Nachschätzungsergebnisse
Die
Nachschätzung bezieht sich nur auf land- und forstwirtschaftlich
genutzte Grundstücke
Die
Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung der
Gemeinde Probsteierhagen, Gemarkung Röbsdorf
werden in der Zeit vom 21.05.2012 bis 20.06.2012 in den Diensträumen des
Finanzamtes Plön. Nebenstelle Eutin, Robert-Schade-Str. 22, 23701 Eutin,
Zimmer 33a (nur unter telefonischer
Terminabsprache-Telefonnummer:04522-506-4154) offengelegt.
Der
Offenlegung unterliegen nur die neuen Nachschätzungsergebnisse.
Die
offengelegten Nachschätzungsergebnisse werden den Eigentümern und
Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekannt gegeben.
Gegen die Nachschätzungsergebnisse steht den Eigentümern der
betreffenden Grundstücke der Einspruch nach den Vorschriften der
Abgabenordnung zu.
Der
Einspruch kann gern. § 355 der Abgabenordnung innerhalb eines Monates
nach Bekanntgabe der Nachschätzungsergebnisse beim oa. Finanzamt
schriftlich eingelegt oder zur Niederschrift erklärt werden. Die
Bekanntgabe der Nachschätzungsergebnisse erfolgt mit Ablauf der
Offenlegungsfrist. Die Einspruchsfrist beginnt somit am 21.06.2012
und endet am 20.07.2012.
gez.
Michaela Lindenau
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