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Probsteierhagen

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Bekanntmachungen/Info

 
     
 

Sitzungstermine

Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung wird voraussichtlich Ende Mai stattfinden. Die Tagesordnung steht noch nicht fest, sie wird rechtzeitig im öffentlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde, dem Probsteier Herold, und im Bekanntmachungskasten gegenüber von Elekto-Rethwisch und im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www. Probsteierhagen.de bekannt gegeben.
Der Beirat für Umweltschutz der Gemeinde Probsteierhagen tagt am 14. Mai 2012 um 19.30 Uhr im Schloss Hagen. Die Einladung ist in dieser Ausgabe der ON abgedruckt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
 

Vogelschießen

Am 9. Juni 2012 findet das  Vogelschießen der Gemeinde statt. Die Organisation hat dankenswerter Weise wieder der Sportverein, federführend Peter Lüneburg,  übernommen. Die Durchführung der Spiele liegt in den Händen des Spieleteams um Angelika Schlauderbach, Christine Hoppe und Steffi Appel. Ein herzliches Dankeschön dafür!

Das Fest wird wieder mit einem Umzug um 14:00 Uhr von der Schule, durchs Dorf bis hin zum Schosspark beginnen. Um dem Festumzug einen würdigen Rahmen zu geben, wäre es schön, wenn die Straßenfronten der anliegenden Grundstücke festlich geschmückt werden, sei es mit Luftballons, Fähnchen, Bändern oder was immer gefällt. Vielen Dank!  

Margrit Lüneburg

 
 
 
 

Finanzamt Plön                                                                             Plön, den 11.04.2012 

 

Bekanntmachung
über die Offenlegung der Nachschätzungsergebnisse

Die Nachschätzung bezieht sich nur auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke 

Die Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung der
Gemeinde Probsteierhagen, Gemarkung Röbsdorf

werden in der Zeit vom 21.05.2012 bis 20.06.2012 in den Diensträumen des Finanzamtes Plön. Nebenstelle Eutin, Robert-Schade-Str. 22, 23701 Eutin, Zimmer 33a (nur unter telefonischer Terminabsprache-Telefonnummer:04522-506-4154) offengelegt.
 

Der Offenlegung unterliegen nur die neuen Nachschätzungsergebnisse

Die offengelegten Nachschätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekannt gegeben. Gegen die Nachschätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu. 

Der Einspruch kann gern. § 355 der Abgabenordnung innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe der Nachschätzungsergebnisse beim oa. Finanzamt schriftlich eingelegt oder zur Niederschrift erklärt werden. Die Bekanntgabe der Nachschätzungsergebnisse erfolgt mit Ablauf der Offenlegungsfrist. Die Einspruchsfrist beginnt somit am 21.06.2012 und endet am 20.07.2012

gez.
Michaela Lindenau

 
 
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